Netzentgelte & §14a

Modul 1, 2 oder 3 — welches bringt dir wirklich Geld?

Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher? Dann steht dir ein Rabatt auf die Netzentgelte zu. Der Rechner unten sagt dir, welches Modul passt — und ob du an Modul 3 überhaupt herankommst.

Für die allermeisten Haushalte ist Modul 1 die richtige Wahl: rund 110 bis 190 € im Jahr, automatisch, ohne Antrag und ohne zweiten Zähler. Modul 2 lohnt sich nur bei sehr hohem Verbrauch der steuerbaren Einrichtung, weil ein zweiter Zählpunkt Geld kostet. Und Modul 3 scheitert in der Praxis meistens an einer Kleinigkeit: Du brauchst ein intelligentes Messsystem — und das haben in Deutschland bisher die wenigsten.

Das musst du wissen

  • Betroffen sind neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW: Wärmepumpe, Wallbox, Heimspeicher, Klimaanlage. Seit 1.1.2024.
  • Der Netzbetreiber darf im Notfall drosseln — im Gegenzug bekommst du den Rabatt. Volle Abschaltung ist nicht erlaubt.
  • Modul 1 läuft automatisch, sobald das Gerät angemeldet ist. Du musst nichts beantragen.
  • Modul 3 ist kein Ersatz für Modul 1, sondern eine Ergänzung — und nur mit intelligentem Messsystem buchbar. Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber ungenau werden.

Rechner

§14a-Modulrechner

Rechnet alle drei Module mit deinen Zahlen durch — inklusive der Zusatzkosten, die Modul 2 verursacht, und der Zugangshürde von Modul 3.

setzt einen typischen Verbrauch

kWh pro Jahr

ct/kWh · Ø Deutschland ~9,3 · steht auf deiner Rechnung

Pflicht für Modul 3

nachts laden, Pufferspeicher, Zeitprogramm

€/Jahr · nur für Modul 2 nötig

Die drei Module im Klartext

ModulWas passiertSmart Meter nötig?Zweiter Zähler?Typisch
Modul 1Pauschaler Abschlag auf dein Netzentgelt, automatischneinnein110–190 €/Jahr
Modul 260 % Rabatt auf den Arbeitspreis, aber nur für das separat gemessene Gerätneinjalohnt erst ab ~4.500 kWh
Modul 3Modul 1 plus zeitvariable Netzentgelte nach Tageszeitjaneinnur mit echter Verschiebung
Der Haken, den kaum jemand nennt

Modul 3 klingt nach der modernsten Variante — und ist für die allermeisten Haushalte schlicht nicht buchbar. Es setzt ein intelligentes Messsystem voraus, und Deutschland hat bei der Smart-Meter-Verbreitung die niedrigste Quote in Europa. Bevor du dich mit Zeitfenstern beschäftigst, lautet die erste Frage also: Ist bei dir überhaupt eines verbaut? Wenn nicht, ist Modul 1 nicht der Kompromiss, sondern deine Antwort.

Wann sich Modul 2 wirklich lohnt

Modul 2 wird oft als „der größere Rabatt" beschrieben. Das stimmt beim Arbeitspreis, ist aber nur die halbe Rechnung: Du brauchst einen zweiten Zählpunkt, und der kostet jedes Jahr Messstellenentgelt. Bei einer Wärmepumpe mit 4.000 kWh liegt der Bruttovorteil bei rund 223 € — nach Abzug von etwa 100 € Zusatzkosten bleiben 123 €. Modul 1 bringt bei demselben Netzentgelt rund 150 €, ganz ohne zweiten Zähler. Modul 2 verliert hier also, obwohl die Rabattzahl größer klingt.

Rechne den Punkt selbst nach: Modul 2 überholt Modul 1 erst, wenn 60 % × Netzentgelt × Geräteverbrauch größer wird als Modul 1 + Kosten des zweiten Zählpunkts. Bei einem Netzentgelt von 9,3 ct/kWh und 100 € Zusatzkosten liegt dieser Punkt bei rund 4.500 kWh im Jahr — also eher bei einer Wärmepumpe im schlecht gedämmten Altbau oder einer stark genutzten Wallbox als beim Heimspeicher. In einem teuren Netzgebiet verschiebt sich die Grenze nach unten, in einem günstigen nach oben.

Wo Modul 3 tatsächlich stark wird

Modul 3 entfaltet seinen Wert erst in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif. Dann fallen zwei günstige Effekte in dieselben Stunden: niedriger Börsenpreis und niedriges Netzentgelt. Wer ein E-Auto nachts lädt oder eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher betreibt, kann beides gleichzeitig mitnehmen. Ohne Verschiebung bleibt Modul 3 dagegen fast wirkungslos — es ist ein Werkzeug für Leute, die ihren Verbrauch wirklich steuern können, nicht für jeden.

Dynamischer Tarif

Modul 3 plus dynamischer Tarif ist die Kombination mit dem größten Hebel

Wenn du ein intelligentes Messsystem hast und Verbrauch verschieben kannst, addieren sich die Vorteile. Welcher Anbieter für dein Profil passt, rechnest du im Tarifvergleich nach.

Hier wird künftig ein Anbieter verlinkt. Solange wir kein Partnerprogramm haben, steht hier keiner.

Häufige Fragen

Kann mir der Netzbetreiber den Strom einfach abschalten?

Nein. Er darf die steuerbare Einrichtung im Fall einer drohenden Netzüberlastung vorübergehend drosseln, aber ein Mindestbezug muss erhalten bleiben. In der Praxis kommt es bisher selten und kurz vor. Deine normale Haushaltssteckdose ist ohnehin nicht betroffen — nur das angemeldete Gerät.

Muss ich Modul 1 beantragen?

Nein. Modul 1 wird automatisch gewährt, sobald die steuerbare Einrichtung beim Netzbetreiber angemeldet ist. Du brauchst weder einen Antrag noch einen zweiten Zähler. Wenn du den Rabatt auf deiner Abrechnung nicht findest, lohnt eine Nachfrage beim Netzbetreiber.

Kann ich das Modul später wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich, üblicherweise zum Jahreswechsel und mit Vorlauf beim Netzbetreiber. Sinnvoll ist das vor allem, wenn sich etwas Grundlegendes ändert: ein intelligentes Messsystem wird eingebaut, ein E-Auto kommt dazu, oder der Verbrauch der Wärmepumpe steigt deutlich.

Gilt §14a auch für meine bestehende Wärmepumpe?

Verpflichtend ist die Regelung für Einrichtungen, die seit dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Ältere Anlagen können freiwillig wechseln — was sich meistens lohnt, weil der Rabatt real ist und die Drosselung in der Praxis kaum spürbar. Frag deinen Netzbetreiber nach den Bedingungen für Bestandsanlagen.

Wie finde ich mein Netzentgelt heraus?

Es steht auf deiner Stromrechnung in der Aufschlüsselung des Arbeitspreises, meist als „Netzentgelt" oder „Netznutzungsentgelt". Alternativ veröffentlicht jeder Netzbetreiber seine Preisblätter auf der eigenen Website. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 9,3 ct/kWh, die regionale Spanne ist aber erheblich — und genau deshalb fällt auch der Modul-1-Betrag unterschiedlich aus.

Bekomme ich den Rabatt zusätzlich zur Einspeisevergütung?

Ja, das sind zwei völlig getrennte Dinge. Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für eingespeisten Strom, der §14a-Rabatt eine Reduzierung deiner Netzentgelte beim Bezug. Wer eine PV-Anlage mit Speicher betreibt, kann beides gleichzeitig haben.

Passt dazu

Ein Speicher ab 4,2 kW zählt auch als steuerbare Einrichtung

Speicher berechnen →

Quellen: Bundesnetzagentur (Festlegung zu §14a EnWG, Module und Berechnung der Pauschale) · BDEW (Netzentgelte) · Verbraucherzentrale · Preisblätter der Netzbetreiber.
Modul 1 nach der Formel 80 € + 20 % des Netzentgelts auf 3.750 kWh; daraus ergibt sich die Spanne von rund 110–190 €/Jahr je nach Netzgebiet.
Zuletzt geprüft: 6. August 2026.