Netzentgelte & §14a
Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher? Dann steht dir ein Rabatt auf die Netzentgelte zu. Der Rechner unten sagt dir, welches Modul passt — und ob du an Modul 3 überhaupt herankommst.
Für die allermeisten Haushalte ist Modul 1 die richtige Wahl: rund 110 bis 190 € im Jahr, automatisch, ohne Antrag und ohne zweiten Zähler. Modul 2 lohnt sich nur bei sehr hohem Verbrauch der steuerbaren Einrichtung, weil ein zweiter Zählpunkt Geld kostet. Und Modul 3 scheitert in der Praxis meistens an einer Kleinigkeit: Du brauchst ein intelligentes Messsystem — und das haben in Deutschland bisher die wenigsten.
Rechner
Rechnet alle drei Module mit deinen Zahlen durch — inklusive der Zusatzkosten, die Modul 2 verursacht, und der Zugangshürde von Modul 3.
setzt einen typischen Verbrauch
kWh pro Jahr
ct/kWh · Ø Deutschland ~9,3 · steht auf deiner Rechnung
Pflicht für Modul 3
nachts laden, Pufferspeicher, Zeitprogramm
€/Jahr · nur für Modul 2 nötig
Unsere Empfehlung
–
Ersparnis im Jahr
gegenüber gar keinem Modul
80 € + 20 % des Netzentgelts auf einen pauschalen Verbrauch von 3.750 kWh. Das ist die tatsächliche Formel, deshalb hängt der Betrag von deinem regionalen Netzentgelt ab und nicht von deinem Verbrauch. Bei 9,3 ct/kWh sind das rund 150 € im Jahr.60 % des Netzentgelt-Arbeitspreises × Verbrauch des Geräts − Kosten des zweiten Zählpunkts. Modul 2 verlangt zwingend eine separate Messung der steuerbaren Einrichtung an einem eigenen Zählpunkt. Diese Zusatzkosten rechnen wir ab — die meisten Vergleiche vergessen sie, weshalb Modul 2 dort besser aussieht, als es ist.verschiebbarer Anteil × Verbrauch × Netzentgelt × 40 %. Das ist eine Schätzung — die Zeitfenster und Abschläge legt jeder Netzbetreiber selbst fest, und die Tarife sind noch jung.| Modul | Was passiert | Smart Meter nötig? | Zweiter Zähler? | Typisch |
|---|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschaler Abschlag auf dein Netzentgelt, automatisch | nein | nein | 110–190 €/Jahr |
| Modul 2 | 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis, aber nur für das separat gemessene Gerät | nein | ja | lohnt erst ab ~4.500 kWh |
| Modul 3 | Modul 1 plus zeitvariable Netzentgelte nach Tageszeit | ja | nein | nur mit echter Verschiebung |
Modul 3 klingt nach der modernsten Variante — und ist für die allermeisten Haushalte schlicht nicht buchbar. Es setzt ein intelligentes Messsystem voraus, und Deutschland hat bei der Smart-Meter-Verbreitung die niedrigste Quote in Europa. Bevor du dich mit Zeitfenstern beschäftigst, lautet die erste Frage also: Ist bei dir überhaupt eines verbaut? Wenn nicht, ist Modul 1 nicht der Kompromiss, sondern deine Antwort.
Modul 2 wird oft als „der größere Rabatt" beschrieben. Das stimmt beim Arbeitspreis, ist aber nur die halbe Rechnung: Du brauchst einen zweiten Zählpunkt, und der kostet jedes Jahr Messstellenentgelt. Bei einer Wärmepumpe mit 4.000 kWh liegt der Bruttovorteil bei rund 223 € — nach Abzug von etwa 100 € Zusatzkosten bleiben 123 €. Modul 1 bringt bei demselben Netzentgelt rund 150 €, ganz ohne zweiten Zähler. Modul 2 verliert hier also, obwohl die Rabattzahl größer klingt.
Rechne den Punkt selbst nach: Modul 2 überholt Modul 1 erst, wenn 60 % × Netzentgelt × Geräteverbrauch größer wird als Modul 1 + Kosten des zweiten Zählpunkts. Bei einem Netzentgelt von 9,3 ct/kWh und 100 € Zusatzkosten liegt dieser Punkt bei rund 4.500 kWh im Jahr — also eher bei einer Wärmepumpe im schlecht gedämmten Altbau oder einer stark genutzten Wallbox als beim Heimspeicher. In einem teuren Netzgebiet verschiebt sich die Grenze nach unten, in einem günstigen nach oben.
Modul 3 entfaltet seinen Wert erst in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif. Dann fallen zwei günstige Effekte in dieselben Stunden: niedriger Börsenpreis und niedriges Netzentgelt. Wer ein E-Auto nachts lädt oder eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher betreibt, kann beides gleichzeitig mitnehmen. Ohne Verschiebung bleibt Modul 3 dagegen fast wirkungslos — es ist ein Werkzeug für Leute, die ihren Verbrauch wirklich steuern können, nicht für jeden.
Wenn du ein intelligentes Messsystem hast und Verbrauch verschieben kannst, addieren sich die Vorteile. Welcher Anbieter für dein Profil passt, rechnest du im Tarifvergleich nach.
Hier wird künftig ein Anbieter verlinkt. Solange wir kein Partnerprogramm haben, steht hier keiner.
Nein. Er darf die steuerbare Einrichtung im Fall einer drohenden Netzüberlastung vorübergehend drosseln, aber ein Mindestbezug muss erhalten bleiben. In der Praxis kommt es bisher selten und kurz vor. Deine normale Haushaltssteckdose ist ohnehin nicht betroffen — nur das angemeldete Gerät.
Nein. Modul 1 wird automatisch gewährt, sobald die steuerbare Einrichtung beim Netzbetreiber angemeldet ist. Du brauchst weder einen Antrag noch einen zweiten Zähler. Wenn du den Rabatt auf deiner Abrechnung nicht findest, lohnt eine Nachfrage beim Netzbetreiber.
Ja, ein Wechsel ist möglich, üblicherweise zum Jahreswechsel und mit Vorlauf beim Netzbetreiber. Sinnvoll ist das vor allem, wenn sich etwas Grundlegendes ändert: ein intelligentes Messsystem wird eingebaut, ein E-Auto kommt dazu, oder der Verbrauch der Wärmepumpe steigt deutlich.
Verpflichtend ist die Regelung für Einrichtungen, die seit dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Ältere Anlagen können freiwillig wechseln — was sich meistens lohnt, weil der Rabatt real ist und die Drosselung in der Praxis kaum spürbar. Frag deinen Netzbetreiber nach den Bedingungen für Bestandsanlagen.
Es steht auf deiner Stromrechnung in der Aufschlüsselung des Arbeitspreises, meist als „Netzentgelt" oder „Netznutzungsentgelt". Alternativ veröffentlicht jeder Netzbetreiber seine Preisblätter auf der eigenen Website. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 9,3 ct/kWh, die regionale Spanne ist aber erheblich — und genau deshalb fällt auch der Modul-1-Betrag unterschiedlich aus.
Ja, das sind zwei völlig getrennte Dinge. Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für eingespeisten Strom, der §14a-Rabatt eine Reduzierung deiner Netzentgelte beim Bezug. Wer eine PV-Anlage mit Speicher betreibt, kann beides gleichzeitig haben.
Quellen:
Bundesnetzagentur (Festlegung zu §14a EnWG, Module und Berechnung der Pauschale) ·
BDEW (Netzentgelte) ·
Verbraucherzentrale ·
Preisblätter der Netzbetreiber.
Modul 1 nach der Formel 80 € + 20 % des Netzentgelts auf 3.750 kWh; daraus ergibt sich die Spanne von rund 110–190 €/Jahr je nach Netzgebiet.
Zuletzt geprüft: 6. August 2026.